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Keine Verrechnungssteuer-Rückerstattung bei Nichtdeklaration

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 6. Mai 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Deklariert ein Aktionär eine an ihn ausgeschüttete Dividende in seiner persönlichen Steuererklärung nicht, wird ihm die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auch dann verweigert, wenn die Gesellschaft das Formular 103 ordnungsgemäss ausgefüllt hat.



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