Kinderabzug bei alternierender Obhut
- Michal Sosnecki
- 19. März 2009
- 1 Min. Lesezeit
Kinderabzug: Bei alternierender Obhut über die Kinder, kann der Kinderabzug nur von demjenigen Elternteil geltend gemacht werden, dem das Sorgerecht gerichtlich zugeteilt wurde. Auf formlose Abmachungen zwischen den Eltern kann nicht abgestellt werden.