Das Verwaltungsgericht darf dem kantonalen Steueramt trotz Obsiegens die Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens auferlegen, wenn es der Vorinstanz die definitive Veranlagungsverfügung einer juristischen Person, welche die Aufrechnung einer geldwerten Leistung belegt, nicht einreichte.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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