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Kostenauflage trotz Obsiegens

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 23. Apr. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Das Verwaltungsgericht darf dem kantonalen Steueramt trotz Obsiegens die Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens auferlegen, wenn es der Vorinstanz die definitive Veranlagungsverfügung einer juristischen Person, welche die Aufrechnung einer geldwerten Leistung belegt, nicht einreichte.



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