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Legitimation zur Willkürrüge nur bei Rechtsanspruch

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 8. Apr. 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Zur Willkürrüge im Rahmen der subsidiären Verfassungsbeschwerde ist nur legitimiert, wer sich auf eine gesetzliche Norm berufen kann, die ihm einen Rechtsanspruch (wie zum Beispiel auf einen Steuererlass) einräumt.



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