Legitimation zur Willkürrüge nur bei Rechtsanspruch
- Michal Sosnecki

- 8. Apr. 2009
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Zur Willkürrüge im Rahmen der subsidiären Verfassungsbeschwerde ist nur legitimiert, wer sich auf eine gesetzliche Norm berufen kann, die ihm einen Rechtsanspruch (wie zum Beispiel auf einen Steuererlass) einräumt.