top of page

Letztinstanzliche kantonale Entscheide sind beizulegen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 13. Sept. 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Beim Bundesgericht könne nur letztinstanzliche kantonale Entscheide angefochten werden. Diese sind zu bezeichnen und der Beschwerde beizulegen.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page