Nachweisloser Austritt: Einkünfte bleiben steuerpflichtig
- Michal Sosnecki
- 30. Juli 2018
- 1 Min. Lesezeit
Kann ein Gesellschafter einer Baugesellschaft seinen Austritt aus dieser nicht nachweisen, ist davon auszugehen, dass er weiterhin Gesellschafter ist. Die Einkünfte aus der Baugesellschaft sind ihm weiterhin steuerlich zuzurechnen.