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Nachweisloser Austritt: Einkünfte bleiben steuerpflichtig

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 30. Juli 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Kann ein Gesellschafter einer Baugesellschaft seinen Austritt aus dieser nicht nachweisen, ist davon auszugehen, dass er weiterhin Gesellschafter ist. Die Einkünfte aus der Baugesellschaft sind ihm weiterhin steuerlich zuzurechnen.



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