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Nachweispflicht des Steuerwohnsitzes bei subjektiver Steuerpflicht

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Der steuerrechtliche Wohnsitz ist von der Steuerbehörde nachzuweisen. Der steuerpflichtigen Person kann allerdings der Gegenbeweis für die von ihr behauptete subjektive Steuerpflicht an einem neuen Ort auferlegt werden, wenn die von der Steuerbehörde angenommene bisherige subjektive Steuerpflicht als sehr wahrscheinlich gilt.



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