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Nachweispflicht für wertvermehrende Aufwendungen

  • 3. Dez. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 13. Feb. 2025

Wertvermehrende Aufwendungen können bei der Festsetzung des steuerbaren Grundstückgewinns nur dann berücksichtigt werden, wenn der Verkäufer nachweist, dass er selbst und nicht ein Dritter die Kosten getragen hat.



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