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AutorenbildMichal Sosnecki

Private Auslagen als Einkommen

Verbucht eine GmbH private Auslagen des faktischen Geschäftsführers als Aufwand, sind diese dem faktischen Geschäftsführer als Einkommen aufzurechnen, auch wenn nicht der faktische Geschäftsführer selbst, sondern dessen Schwester Anteilsinhaberin der GmbH ist.



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