Verbucht eine GmbH private Auslagen des faktischen Geschäftsführers als Aufwand, sind diese dem faktischen Geschäftsführer als Einkommen aufzurechnen, auch wenn nicht der faktische Geschäftsführer selbst, sondern dessen Schwester Anteilsinhaberin der GmbH ist.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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