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Privatentnahme bei Betriebsübergabe

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 1. Apr. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Nur bei kleinen landwirtschaftlichen Betrieben mit weniger als 3 ha Nutzfläche kann Privatvermögen angenommen werden. Ist das nicht der Fall, liegt bei Übergabe des Betriebes an den Sohn mit Bezug auf das Wohnhaus eine Privatentnahme vor.



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