Privatvermögen bei Liegenschaftenhandel
- Michal Sosnecki

- 15. März 2019
- 1 Min. Lesezeit
Wenn die Elemente für die Annahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Bereich des Liegenschaftenhandels nicht ausreichend sind, ist die Liegenschaft dem Privatvermögen zuzuordnen und der Pauschlabzug ist zulässig.