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Privatvermögen bei Liegenschaftenhandel

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 15. März 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Wenn die Elemente für die Annahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Bereich des Liegenschaftenhandels nicht ausreichend sind, ist die Liegenschaft dem Privatvermögen zuzuordnen und der Pauschlabzug ist zulässig.



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