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Quellensteuer auf Freizügigkeitsleistung bei Wegzug

  • 30. Apr. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Die infolge Wegzug ins Ausland per 31.7. am gleichen Tag erfolgte Freizügigkeitsleistung ist mit der Quellensteuer und nicht im ordentlichen Verfahren zu erfassen.



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