Wenn die Steuerbehörde beim Aktionär eine geldwerte Leistung aufrechnet bevor die Gesellschaft selbst veranlagt ist, muss der Aktionär dies vor Rechtskraft der Veranlagung rügen. Eine spätere Revision der Veranlagung ist nicht möglich.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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