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AutorenbildMichal Sosnecki

Rechtskraft des amtlichen Werts bei separater Festsetzung

Die kantonalgesetzliche Regelung, wonach der amtliche Wert in einer separaten Bewertungsverfügung rechtskräftig festgesetzt wird und im nachfolgenden Veranlagungsverfahren nicht mehr angefochten werden kann, ist zulässig.



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