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Rechtsmittelfrist ab Zustelldatum

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 11. Jan. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Für die Rechtsmittelfrist einer Verfügung ist das Datum der effektiven Zustellung und nicht das auf der Verfügung aufgedruckte Datum massgebend.



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