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Regelmäßige Restaurantbesuche nicht abzugsfähig

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 23. März 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Die Aktionäre einer Weinhandelsgesellschaft können die Auslagen für nahezu wöchentliche Besuche in denselben Restaurants insgesamt nicht als geschäftsmässig begründete Kosten geltend machen, womit sich die Ausscheidung eines angemessenen Privatanteils erübrigt.



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