Regelmäßige Restaurantbesuche nicht abzugsfähig
- Michal Sosnecki

- 23. März 2018
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Die Aktionäre einer Weinhandelsgesellschaft können die Auslagen für nahezu wöchentliche Besuche in denselben Restaurants insgesamt nicht als geschäftsmässig begründete Kosten geltend machen, womit sich die Ausscheidung eines angemessenen Privatanteils erübrigt.