Rückerstattung trotz fehlender Dividenden-Deklaration
- Michal Sosnecki
- 16. Aug. 2019
- 1 Min. Lesezeit
Verrechnungssteuer: Wenn jemand die Dividende aus einer GmbH in seiner Steuererklärung nicht deklariert, jedoch das Formular 110 der Steuererklärung beilegt, ist der Rückerstattungsanspruch der Verrechnungssteuer – aufgrund des seit dem 1. Januar 2019 geltenden Verrechnungssteuergesetzes – nicht verwirkt.