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Rückerstattung trotz fehlender Dividenden-Deklaration

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 16. Aug. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Verrechnungssteuer: Wenn jemand die Dividende aus einer GmbH in seiner Steuererklärung nicht deklariert, jedoch das Formular 110 der Steuererklärung beilegt, ist der Rückerstattungsanspruch der Verrechnungssteuer – aufgrund des seit dem 1. Januar 2019 geltenden Verrechnungssteuergesetzes – nicht verwirkt.



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