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Rückweisungsentscheid als Endentscheid bei rein rechnerischer Umsetzung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 3. Feb. 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Ein Rückweisungsentscheid wird wie eine Endentscheid behandelt, wenn der unteren Instanz, an welche die Sache zurückgewiesen wird, kein Entscheidungsspielraum mehr verbleibt und die Rückweisung nur noch der rechnerischen Umsetzung des Oberinstanzlichen dient.



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