Wird ein bereits ursprünglich mangelhafter Autounterstand saniert, so dient dies nicht der Erhaltung oder Wiederherstellung eines zuvor bestehenden Wertes, sondern es wird ein neuer Wert geschaffen. Die anfallenden Kosten sind somit nicht als Unterhaltskosten abziehbar.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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