Sanierung eines mangelhaften Autounterstands schafft neuen Wert
- Michal Sosnecki
- 29. Mai 2009
- 1 Min. Lesezeit
Wird ein bereits ursprünglich mangelhafter Autounterstand saniert, so dient dies nicht der Erhaltung oder Wiederherstellung eines zuvor bestehenden Wertes, sondern es wird ein neuer Wert geschaffen. Die anfallenden Kosten sind somit nicht als Unterhaltskosten abziehbar.