Solidarische Haftung bei faktischer Liquidation
- Michal Sosnecki
- 14. Sept. 2016
- 1 Min. Lesezeit
Endet die Steuerpflicht einer juristischen Person, so haften die mit ihrer Verwaltung und die mit ihrer Liquidation betrauten Personen solidarisch bis zum Betrag des Liquidationsergebnisses. Erfolgt vor der rechtlichen Liquidation eine faktische Liquidation, ist für die Bestimmung des Liquidationsergebnisses das Gesamtvermögen der Gesellschaft vor der faktischen Liquidation massgebend.