Steuerbefreiung für gemeinnützige, im Allgemeininteresse tätige Institutionen
- Michal Sosnecki

- 2. Feb. 2009
- 1 Min. Lesezeit
Steuerbefreiung: Eine Steuerbefreiung ist möglich für Institutionen, welche einen gemeinnützigen Zweck verfolgen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Institution im Allgemeininteresse tätig ist und uneigennützig handelt.