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Steuerpflicht bei getrennt lebenden Ehegatten am Arbeitsort

  • 7. Jan. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Kehrt der getrennt lebende Ehegatte nicht regelmässig an den Wochenenden an den Familienort zurück, so ist er am Arbeitsort steuerpflichtig. Sind beide Ehegatten erwerbstätig, erfasst jeder Kanton das Erwerbseinkommen des dort lebenden Ehegatten



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