Steuerpflicht bei Umzug und Dividendenbesteuerung
- Thanusiya Wimalanathan
- 7. Mai 2004
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Bei einem Wohnsitzwechsel ist die Besteuerungsbefugnis des Zuzugskantons ab jenem Tag gegeben, ab welchem sich die Person dauerhaft am neuen Ort aufhält. Bei einer Wohnungseröffnungsfeier und anschliessender mehrtägiger Abwesenheit beginnt die Steuerpflicht erst mit der Rückkehr. Ein Dividendenertrag ist im Zeitpunkt des Generalversammlungsbeschlusses realisiert, auch wenn die Fälligkeit auf einen späteren Tag festgelegt wird. Vorliegend erfolgte die Besteuerung deshalb noch am alten Wohnort.