Steuerpflicht bleibt bei fehlendem Nachweis neuer Anmeldung
- Michal Sosnecki
- 11. Sept. 2018
- 1 Min. Lesezeit
Wer sich schriftenpolizeilich an einem Ort abmeldet, sich jedoch nirgends wieder anmeldet und weder Wohneigentum noch Wohnungsmiete oder Unterbringung bei einer Privatperson am neuen Ort nachweisen kann, bleibt am bisherigen Wohnort weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig.