Eine 30 jährige unverheiratete Person, die schon seit einigen Jahren mit einem fast vollständigen Pensum am selben Ort in Bern arbeitet, hat ihren steuerrechtlichen Wohnsitz am Arbeitsort und nicht am Ort, wo ihre Eltern leben.
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Ausschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
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