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Steuerrechtlicher Wohnsitz und Besteuerungsrecht der Kantone

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 30. Aug. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Die Steuerpflicht lässt sich im System der Gegenwartsbemessung erst am Jahresende verbindlich feststellen. Der Kauf einer Eigentumswohnung für die Wochenenden und die Verlegung der Schriten ändern nichts am bisherigen steuerrechtlichen Wohnsitz. Bei zu langem Zuwarten mit der Wohnsitzverfügung verliert der berechtigte Kanton sein Besteuerungsrecht.



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