Der Beschwerdeführer beantragte im Verfahren vor der Vorinstanz, es sei auf das Erheben einer Steuer betreffend Auszahlung einer Versicherung ganz zu verzichten. Der Steuerbetrag wurde daraufhin lediglich reduziert. Aus diesem Grund obsiegte der Beschwerdeführer nur teilweise und es ist nicht zu beanstanden, dass er einen Teil der Verfahrenskosten tragen musste.
top of page
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
bottom of page