Teilweises Obsiegen rechtfertigt Kostenbeteiligung
- Thanusiya Wimalanathan

- 6. Feb. 2010
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Der Beschwerdeführer beantragte im Verfahren vor der Vorinstanz, es sei auf das Erheben einer Steuer betreffend Auszahlung einer Versicherung ganz zu verzichten. Der Steuerbetrag wurde daraufhin lediglich reduziert. Aus diesem Grund obsiegte der Beschwerdeführer nur teilweise und es ist nicht zu beanstanden, dass er einen Teil der Verfahrenskosten tragen musste.