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Teilweises Obsiegen rechtfertigt Kostenbeteiligung

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Der Beschwerdeführer beantragte im Verfahren vor der Vorinstanz, es sei auf das Erheben einer Steuer betreffend Auszahlung einer Versicherung ganz zu verzichten. Der Steuerbetrag wurde daraufhin lediglich reduziert. Aus diesem Grund obsiegte der Beschwerdeführer nur teilweise und es ist nicht zu beanstanden, dass er einen Teil der Verfahrenskosten tragen musste.



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