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Titel: Kein Abzug von Kinderbetreuungskosten ohne gesetzliche GrundlageZusammenfassung: Kinderbetreuungskosten sind keine Gewinnungskosten und nur abziehbar, wenn das kantonale Gesetz dies ausdrückl

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Kinderbetreuungskosten stellen keine Gewinnungskosten dar und sind deshalb nur abziehbar, wenn das kantonale Gesetz dies ausdrücklich vorsieht.



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