Unentgeltliche Rechtspflege nur bei nicht aussichtslosem Rechtsmittel
- 18. Mai 2009
- 1 Min. Lesezeit
Voraussetzung der unentgeltlichen Rechtspflege ist, dass das Rechtsmittel nicht als aussichtslos erscheint. Eine Partei soll einen Prozess, den sie auf eigene Rechnung und Gefahr nicht führen würde, nicht auf Kosten des Gemeinwesens anstrengen können.