Unentgeltliche Rechtspflege nur bei nicht aussichtslosem Rechtsmittel
- Michal Sosnecki
- 18. Mai 2009
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Voraussetzung der unentgeltlichen Rechtspflege ist, dass das Rechtsmittel nicht als aussichtslos erscheint. Eine Partei soll einen Prozess, den sie auf eigene Rechnung und Gefahr nicht führen würde, nicht auf Kosten des Gemeinwesens anstrengen können.