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Verfahren: Verwaltungsgerichtsbeschwerde als einziges Rechtsmittel bei kantonalem Steuerstreit vor 2007

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 5. Feb. 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Verfahren: Betrifft ein Steuerstreit die Materie des kantonalen Steuerrechts, welche in den Titeln 2-5 oder im ersten Kapitel von Titel 6 des Steuerharmonisierungsgesetzes geregelt ist, und ist der letztinstanzliche kantonale Entscheid vor dem Inkrafttreten des neuen Bundesgerichtsgesetzes am 1. Januar 2007 ergangen, so ist das einzige Rechtsmittel auf Bundesebene die Verwaltungsgerichtsbeschwerde (i.c. Nichteintreten auf Staatsrechtliche Beschwerde).



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