Verjährung von Amtes wegen geprüft
- Thanusiya Wimalanathan

- 29. Apr. 2012
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Die Frage der Verjährung ist vom Bundesgericht von Amtes wegen - auch ohne diesbezügliche Einrede - zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn die Verjährung erst während des bundesgerichtlichen Verfahrens eintritt.