Vorsorgliche Einsprache ohne Wirkung
- Thanusiya Wimalanathan

- 6. Okt. 2004
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Eine vorsorgliche Einsprache vor Erlass der Verfügung ist wirkungslos. Wird gegen die später zugestellte Veranlagung nicht innert Frist nochmals Einsprache erhoben, kann auf die Einsprache nicht eingetreten werden.