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Wandel von Darlehen in Aktien: Steuerbarer Ertrag

16. Jan. 2019
1 Min. Lesezeit

Wer ein Darlehen mit Wandelrecht in Aktien umwandelt und dabei einen Vermögenszugang erzielt, realisiert steuerbaren Ertrag und keinen steuerfreien Kapitalgewinn.



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