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Zahlungen aus Baugesellschaftsauflösung als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit

  • 2. Feb. 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Zahlungen, die bei Auflösung einer Baugesellschaft fliessen, stellen beim Empfänger steuerbares Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit dar, wenn dieser eine Einzelfirma betreibt.



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