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Zustellung gilt bei bezeugtem Einwurfdatum als rechtzeitig

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Wenn ein Zeuge auf dem Briefumschlag bezeugt, dass der Brief am fraglichen Datum in den Briefkasten eingeworfen wurde, gilt der Brief als rechtzeitig zugestellt, auch wenn der Poststempel erst vom Folgetag datiert.



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