Wenn ein Zeuge auf dem Briefumschlag bezeugt, dass der Brief am fraglichen Datum in den Briefkasten eingeworfen wurde, gilt der Brief als rechtzeitig zugestellt, auch wenn der Poststempel erst vom Folgetag datiert.
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Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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