Familienwohnung bestimmt Steuerwohnsitz2. Juni 20191 Min. LesezeitHält sich ein Steuerpflichtiger während einer Steuerperiode in mehreren Wohnungen auf, gilt der Ort der Familienwohnung als Steuerwohnsitz. Dies gilt auch bei Konkubinatspaaren.Weiterlesen
Altersrente: Aufschub trotz Invalidenrente möglichAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Anrechnung von Zwischenverdienst im AVIGZwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Gesonderte Besteuerung von LiquidationsgewinnenLiquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).