top of page

Familienwohnung bestimmt Steuerwohnsitz

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 3. Juni 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Hält sich ein Steuerpflichtiger während einer Steuerperiode in mehreren Wohnungen auf, gilt der Ort der Familienwohnung als Steuerwohnsitz. Dies gilt auch bei Konkubinatspaaren.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page