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Familienwohnung bestimmt Steuerwohnsitz

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Hält sich ein Steuerpflichtiger während einer Steuerperiode in mehreren Wohnungen auf, gilt der Ort der Familienwohnung als Steuerwohnsitz. Dies gilt auch bei Konkubinatspaaren.



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