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Kein Steuerdomizil bei Wochenendbesuchen

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Wenn ein 47-jähriger Fachhochschuldozent regelmässig am Wochenende zu seinen Eltern zurückkehrt, dort eine 4-Zimmer Wohnung bewohnt und sich mit Freunden zum Essen trifft, genügt das nicht, um am Wohnort der Eltern ein Steuerdomizil anzunehmen.



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