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Kein Steuerdomizil bei Wochenendbesuchen

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 1. Feb. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Wenn ein 47-jähriger Fachhochschuldozent regelmässig am Wochenende zu seinen Eltern zurückkehrt, dort eine 4-Zimmer Wohnung bewohnt und sich mit Freunden zum Essen trifft, genügt das nicht, um am Wohnort der Eltern ein Steuerdomizil anzunehmen.



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