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Keine Revision bei unterlassenem Vorbringen

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 27. März 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Die Revision ist ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige die Revisionsgründe bereits im Nachsteuerverfahren hätte vorbringen können. Eine Verschuldensabwägung ist nicht vorzunehmen.



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