Keine Revision bei unterlassenem Vorbringen
- Thanusiya Wimalanathan
- 27. März 2012
- 1 Min. Lesezeit
Die Revision ist ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige die Revisionsgründe bereits im Nachsteuerverfahren hätte vorbringen können. Eine Verschuldensabwägung ist nicht vorzunehmen.