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Steuerliche Anerkennung nur bei Treuhandbedingungen der ESTV

  • 25. Sept. 2016
  • 1 Min. Lesezeit

Ein Treuhandverhältnis wird steuerlich nur dann anerkannt, wenn die im Merkblatt der ESTV aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Ein Treuhandvertrag ohne genaue Bezeichnung des Treugutes und ohne Treuhandkommission erfüllt diese Bedingungen nicht.



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