22. Juli 20031 Min. Lesezeit
WIR-Anteilscheine unter Nominalwert als geldwerte Leistung
Zuteilung von WIR-Anteilscheinen zu 70 % des Nominalwertes ist als geldwerte Leistung aufzurechnen, wenn Minderwert nicht belegt wird.
Hier finden Sie aktuelle News, wertvolle Tipps und umfassende Informationen rund um Steuern, Finanzen und Vorsorge in der Schweiz. Entdecken Sie Beiträge zu den neuesten Entwicklungen im Steuerrecht und erhalten Sie nützliche Ratschläge für Ihre Steuerplanung.