11. Feb. 20191 Min. Lesezeit
Nachsteuerverfahren bei verspäteter Veranlagung unzulässig
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit können nicht nachversteuert werden, wenn Veranlagung nach Verjährung ohne neue Tatsachen erfolgt.
Hier finden Sie aktuelle News, wertvolle Tipps und umfassende Informationen rund um Steuern, Finanzen und Vorsorge in der Schweiz. Entdecken Sie Beiträge zu den neuesten Entwicklungen im Steuerrecht und erhalten Sie nützliche Ratschläge für Ihre Steuerplanung.