1. Juli 20151 Min. Lesezeit
Bekanntschaft und Parteizugehörigkeit schließen Unbefangenheit nicht aus
Bekanntschaft und gleiche Parteizugehörigkeit eines Bundesrichters mit Vorinstanzrichter beeinträchtigen Unbefangenheit nicht.
Hier finden Sie aktuelle News, wertvolle Tipps und umfassende Informationen rund um Steuern, Finanzen und Vorsorge in der Schweiz. Entdecken Sie Beiträge zu den neuesten Entwicklungen im Steuerrecht und erhalten Sie nützliche Ratschläge für Ihre Steuerplanung.