9. Aug. 20051 Min. Lesezeit
Unabhängige Veranlagung: Abweichende Beurteilung gegenüber Vorjahren zulässig
Jede Veranlagung ist unabhängig; Behörden dürfen den Sachverhalt anders beurteilen als in Vorjahren, etwa bei der Aufrechnung von Autospesen
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