9. Apr. 20091 Min. Lesezeit
Grundstückgewinnsteuer im Kanton Freiburg: Veräusserer bleibt Steuerschuldner
Im Kanton Freiburg bleibt der Veräusserer Steuerschuldner; eine Steuerübernahme durch den Erwerber begründet nur einen Ersatzanspruch.
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