Kein Erlass der Grundstückgewinnsteuer bei aussergerichtlichem Nachlassvertrag
Im Kanton Aargau entfällt der Steuererlass bei Grundstückgewinnsteuer im Rahmen eines aussergerichtlichen Nachlassvertrags.
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Im Kanton Aargau entfällt der Steuererlass bei Grundstückgewinnsteuer im Rahmen eines aussergerichtlichen Nachlassvertrags.
Bei Rückzug der Beschwerde entfällt der Anspruch auf Erstattung der Parteikosten.
Eine Beschwerde muss darlegen, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzt, und die Entscheidgründe präzise widerlegen.
Zieht der Beschwerdeführer die Beschwerde zurück, trägt er als unterliegende Partei die Verfahrenskosten.
Ohne begründete Rüge zur Verletzung kantonalen Rechts tritt das Bundesgericht nicht auf die Beschwerde ein.