Keine Abzugsfähigkeit von Jurastudiumskosten als Umschulungskosten
Kosten eines Jurastudiums für einen Ökonom und Controller sind steuerlich nicht als Umschulungskosten abziehbar.
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Kosten eines Jurastudiums für einen Ökonom und Controller sind steuerlich nicht als Umschulungskosten abziehbar.
Art. 83 lit. m BGG schliesst die Beschwerde gegen Steuererlasse aus, ungenügende Begründungen lassen keine Verfassungsbeschwerde zu.