26. März 20071 Min. Lesezeit
Rückweisungsentscheid als Zwischenentscheid: Kein wiedergutzumachender Nachteil bei Kostenentscheid
Rückweisungsentscheide gelten als Zwischenentscheide; Kostenentscheide begründen keinen nicht wiedergutzumachenden Nachteil.