Gebühr für Akteneinsicht ohne gesetzliche Grundlage unzulässig
Ohne gesetzliche Grundlage darf keine Gebühr für die Akteneinsicht erhoben werden.
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Ohne gesetzliche Grundlage darf keine Gebühr für die Akteneinsicht erhoben werden.
Eine Tätigkeit ohne Gewinnabsicht wird steuerrechtlich nicht als selbständige Erwerbstätigkeit anerkannt.
Einkauf von Beitragsjahren und Kapitalbezug führt zu Steuerentlastung; Abzug des Einkaufsbetrags wird zur Vermeidung eingeschränkt.