23. Mai 20071 Min. Lesezeit
Spätes Beiziehen eines Rechtsbeistands heilt versäumte Rechtshandlungen nicht
Das nachträgliche Einschalten eines Rechtsbeistandes behebt keine bereits versäumten Rechtshandlungen.
Hier finden Sie aktuelle News, wertvolle Tipps und umfassende Informationen rund um Steuern, Finanzen und Vorsorge in der Schweiz. Entdecken Sie Beiträge zu den neuesten Entwicklungen im Steuerrecht und erhalten Sie nützliche Ratschläge für Ihre Steuerplanung.