8. Dez. 20151 Min. Lesezeit
Abzug nur für ärztlich verordnete Krankheits- und Unfallkosten
Behandlungskosten und Medikamente sind nur steuerlich abziehbar, wenn sie ärztlich verordnet wurden.
Hier finden Sie aktuelle News, wertvolle Tipps und umfassende Informationen rund um Steuern, Finanzen und Vorsorge in der Schweiz. Entdecken Sie Beiträge zu den neuesten Entwicklungen im Steuerrecht und erhalten Sie nützliche Ratschläge für Ihre Steuerplanung.